Wer übernimmt die Kosten für eine Richtlinien-Psychotherapie?

Mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B.: AOK, TK München etc.) dürfen sog. Vertragspsychotherapeuten abrechnen, die über einen gesetzlichen Kassensitz verfügen.
Da diese Praxen meist überlaufen sind und lange Wartezeiten haben, gibt es in München immer mehr Privatpraxen. Auch weil einfach nicht genügend Kassensitze existieren, der Bedarf an Therapieplätzen aber stetig steigt. Berufspolitisch gibt es diesbezüglich bereits seit vielen Jahren rege Diskussionen. Inwiefern sich hier in absehbarer Zeit Änderungen ergeben, bleibt abzuwarten. 
 
Nun gibt es im Wesentlichen drei Zugänge zu einem Therapieplatz:

 

Privat Versicherte & Beihilfe

Als Privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter zahlen Sie direkt an den Therapeuten, holen sich das Honorar aber über Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle wieder zurück, in dem Sie die Rechnungen dort einreichen. Sie gehen also in Vorleistung, bekommen die Kosten i.d.R. rückerstattet.

Es empfiehlt sich jedoch, sich vor Beginn einer Therapie über die individuellen Vertragsbedingungen zu informieren, denn nicht immer erstatten diese den vollen Betrag

- je nachdem, was Sie vertraglich mit Ihrer privaten Kasse vereinbart haben.

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler zahlen Sie das Honorar direkt an Ihren Therapeuten.

Eine Abwicklung über die Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat, entfällt.

Die Therapie kann dadurch sofort beginnen, da eine Beantragung bei der Krankenkasse unnötig ist. Dies ist sicherlich der einfachste Weg zu einer psychotherapeutischen Behandlung.

 

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben in erster Linie die Möglichkeit einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten zu bekommen.
Diese findet man im Branchenbuch oder online bspw. über die Homepage der Psychotherapeutenkammer Bayern unter dem Link "Therapeutensuche".
Sie haben aber auch die Möglichkeit zu einem Privattherapeuten zu gehen und die Therapie über das sog. "Kostenerstattungsverfahren" zu regeln. Dies ist jedoch leider meist der komplizierteste Weg zur Psychotherapie.

Wenn Sie eine Behandlung über das Kostenerstattungsprinzip beantragen möchten, müssen Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei verschiedenen Therapeuten mit Kassensitz keinen oder erst in unzumutbarer Zeit (i.d.R.: drei Monate) einen Therapieplatz angeboten bekommen. Dies müssen Sie dann dokumentieren und Ihrer Kasse rückmelden. Am besten aber setzen Sie sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. In der Regel sollten Sie vorher versuchen über eine Terminservicestelle einen Therapieplatz bei einem "Kassentherapeuten" zu erhalten.